Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Veranstaltungen von Christian Spanuth (eve Media)

1. VERTRAGSSCHLUSS
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten und Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Käufer/Besucher die nachfolgenden AGB (insbesondere im Hinblick auf die Verzehrkarte/Kreditkarte) des Veranstalters ausdrücklich an. Minderjährigen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist der Kauf von Eintrittskarten und die Teilnahme an Events von Christian Spanuth (eve Media) nicht gestattet. Ausnahmeregelungen sind mit dem Veranstalter schriftlich unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes zu vereinbaren. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aus sonstigem wichtigem Grund, ist der Veranstalter berechtigt, eine Veranstaltung im Vorfeld abzusagen, räumlich zu verlegen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. In diesen Fällen ist eine Erstattung des gezahlten Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühren möglich. Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden. Das Aufzeichnen von Bild- und Tondokumenten sowie deren Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.

2. LEISTUNG
Die Art und Weise der inhaltlichen Gestaltung, insbesondere die musikalische Ausrichtung, steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen am angekündigten Programm und einzelner Darbietungen vor.
 Das gastronomische Angebot auf dem Veranstaltungsgelände obliegt ausschließlich dem Veranstalter oder Veranstaltungspartner. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Wiedereinlass besteht nicht.

3. HAUSRECHT & SICHERHEIT
Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Veranstaltungsleitung und des Ordnungsdienstes, ist unbedingt Folge zu leisten. Das Veranstaltungspersonal behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Reservierung am Einlass abzuweisen. In diesem Fall wird lediglich der Eintrittspreis erstattet.
 Das Veranstaltungspersonal behält sich vor, Störer des Platzes zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte. Auf sämtlichen zugehörigen Flächen des Veranstaltungsgeländes ist das Mitführen und Konsumieren von Rauschmitteln und Substanzen, welche dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, sowie Prostitution und Glücksspiel, verboten. Das Verbreiten von Werbung ist auf sämtlichen zugehörigen Flächen des Veranstaltungsgeländes verboten. Die Zuwiderhandlung wird wettbewerbsrechtlich verfolgt.

5. HAFTUNG
Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Auf den Veranstaltungen wird laute Musik dargeboten. Zur Vermeidung von Hörschäden wird die Benutzung von Gehörschützern empfohlen. Der Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld des jeweiligen Veranstalters Folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telekommunikationsnetzes oder der Stromversorgung zurückzuführen sind. Christian Spanuth (eve Media) übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

6. GARDEROBE
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Sachen. Es wird empfohlen, Kleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schirme, Taschen etc. an der örtlichen Garderobe gegen eine Verwahrungsgebühr abzugeben. Es gelten die AGB des jeweilig zuständigen Veranstaltungspartners bzw. -dienstleisters.

7. FOTO- / VIDEOAUFNAHMEN
Während der Veranstaltung werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich der Aufnahmen und der Veröffentlichung der Bilder/Videoaufnahmen bei Sendern, Internetportalen und auf Print- Digitalmedien zu. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht mehr gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.

8. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Paderborn.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der Vertrag als Ganzes nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbei zu führen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.